Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Die Zahl der Verkehrsunfälle in Deutschland stieg seit 1991 von 2019 um fast 300.000 polizeilich erfasste Unfälle. Die Zahl der Verkehrstoten ist im gleichen Zeitraum von 11.300 auf 3.046 deutlich gesunken. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Wir wollen Sie in diesem Artikel mit Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Verkehrsunfall dabei helfen, im Fall eines Unfalls gewappnet zu sein.
Verhalten bei Verkehrsunfällen
Unabhängig, ob Sie Unfallbeteiligter, Zeuge des Verkehrsunfalls sind oder erste Hilfe leisten wollen; vor dem Verlassen des eigenen Fahrzeugs bitte unbedingt die Warnweste anziehen! Das dient der Eigensicherung.
Sprechen Sie nach und nach die Unfallbeteiligten an und klären Sie, ob jemand verletzt ist. Im Zweifel neben der Polizei (110) auch einen Arzt rufen und wenn Sie Flüssigkeiten entdecken, rufen Sie die Feuerwehr (112). Sofern Sie erste Hilfe leisten werden, bitten Sie andere Verkehrsteilnehmer aktiv um Hilfe!
Was machen beim Verkehrsunfall?
Bitte sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab.
Den Rettungskräften von Feuerwehr und der Polizei immer auch den konkreten Standort, bei Bundesstraßen und Autobahnen können Sie die Kilometermarke, die nächste ausgeschilderte Abfahrt nenne. Beschreiben Sie auch die Situation vor Ort – Anzahl der betroffenen Fahrzeuge, Verletzte usw.
In Deutschland ist es vorgeschrieben, dass neben dem Warndreieck auch ein Verbandsset (bitte auf das Ablaufdatum achten) und eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Kontrollieren Sie die Sachsen regelmäßig und machen Sie sich mit der Funktionsweise Ihres Warndreieck vertraut.
Wir empfehlen Ihnen für jeden Insassen bzw. Mitfahrer eine Warnweste im Auto zu haben. Im Falle eines Verkehrsunfall können dann alle Mitreisenden das Auto verlassen und werden deutlich wahrgenommen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, einen Feuerlöscher oder ein Löschspray im Auto zu haben.
Was passiert nach dem Verkehrsunfall?
Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ruft im Regelfall die Polizei den Abschleppdienst. Ansonsten gibt es meist örtliche Anbieter. Hast Sie einen Schutzbrief in der Versicherung oder sind Sie Mitglied in einem Autoclub, gestaltet sich das Abschleppen meist einfacher, da man nicht auf allen Kosten sitzen bleibt.
Bei Haftpflichtschäden bezahlt das Abschleppen auch die gegnerische Versicherung. Hier haben Sie auch die freie Wahl der Werkstatt und des Gutachters. Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, bei Bedarf können wir Ihnen einen Anwalt empfehlen.
Das KFZ Sachverständigenbüro Eric Lebelt steht als Gutachter unseren Kunden, also auch Ihnen jederzeit mit Kompetenz zur Verfügung. Für einen eventuell benötigten Leihwagen haben wir einen langjährigen und zuverlässigen Partner.
Nach Abschluss der Reparatur wird das Fahrzeug gewaschen und ausgesaugt und Sie können Ihr Fahrzeug wieder in Empfang nehmen.
Im Falle eines Kaskoschaden (ohne Werkstattbindung) rufen Sie die Schadenshotline der Versicherung an und melden, dass sich Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt befindet. In manchen Fällen wünscht die Versicherung vom Autohaus eine Kalkulation mit Bildern oder möchte einen eigenen Gutachter beauftragen.