Mit dem Fahrzeug nach Polen
In unserer Reihe „Mit dem Fahrzeug nach…“ beschäftigen wir uns in diesem Artikel mit dem östlichen Nachbarn unseres schönen Sachsen, mit der Republik Polen. Mit dem Fahrzeug nach Polen fahren sehr viele Deutsche, uns geht es aber nicht um den kleinen Grenzverkehr zum Shoppen, sondern um Urlaubsreisen bei unseren Nachbarn.
Landschaftlich ist Polen sehr vielfältig. Neben Städten mit Geschichte kann man sich im Norden des Landes in der Ostsee abkühlen. Im Süden des Landes kann man die Granitfelsen der Hohen Tatra erklimmen – über 70 2000er warten darauf, erklommen zu werden.
Wenn sie mit dem Fahrzeug nach Polen reisen, können Sie seit dem 1. Mai 2021 in 425 ausgewiesenen Gebieten Ihr Zelt aufschlagen oder Ihre Hängematte zwischen den Bäumen aufspannen – Romantiker sprechen dabei gern von Wildcamping in Polen. Bitte beachten Sie dabei die strengen Vorschriften, die zum Schutz der Natur gelten.
Die Verkehrsregeln in Polen
Von den 382.000 km großen Straßennetz sind etwas mehr als 1.300 km Autobahnen und weitere 1.050 km Schnellstraßen.
Wenn Sie mit dem Fahrzeug nach Polen reisen, gelten in einigen Bereichen andere Verkehrsregeln als in Deutschland. So gibt es abhängig von der Uhrzeit innerorts unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Innerorts (zwischen 5:00 und 23:00 Uhr): 50 km/h
- Geschwindigkeitsbegrenzung Innerorts (zwischen 23:00 und 5:00 Uhr): 60 km/h
- Geschwindigkeitsbegrenzung Außerorts: 90 km/h
- Tempolimit Autobahn: 130 km/h
- Tempolimit mit Anhänger: 80 km/h
Neben diesen Regeln gelten weitere Regeln, die wir aus Deutschland nicht kennen (leider). So muss das Abblendlicht an sein, auch tagsüber. Wenn ein Bus anfährt, hat dieser Vorfahrt und an Kreuzungen haben Straßenbahnen immer Vorfahrt.
Während in Deutschland „nur“ ein Warndreieck im Auto verpflichtend ist, müssen Sie in Polen auch einen Feuerlöscher mitführen.
Wenn Sie mit einem fremden Fahrzeug in Polen unterwegs sind, benötigen Sie neben Ihrem Führerschein und den Fahrzeugpapieren, eine Vollmacht des Eigentümers, dass Sie den Wagen nutzen dürfen. Ein formloses Schreiben reicht dabei aus.
Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss sollte für jeden tabu sein. Sollten Sie mit einem Blutalkoholgehalt über 0,2 Promille erwischt werden, kann das mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Unsere Empfehlung: 0,0 Promille!
Schreiben Sie uns?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug nach Polen in den Urlaub reisen, freuen wir uns auf eine Postkarte von Ihnen. Jede Postkarte, die uns erreicht, zeigen wir auf Facebook und Instagram.