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Mit dem Fahrzeug nach Luxemburg


Mit dem Fahrzeug nach Luxemburg

Westlich vom schönen Sachsen, einige Bundesländer durchquerend liegt das Ziel, welches wir heute in Reihe „Mit dem Fahrzeug nach…“ besuchen. Wenn Sie mit dem Fahrzeug nach Luxemburg reisen wollen oder das Land auf dem Weg nach Frankreich passieren, erfahren Sie hier, was für Verkehrsteilnehmer zu beachten ist.

In Luxemburg, genauer im Großherzogtum Luxemburg gelten neben Luxemburgisch auch Französisch und Deutsch als Amtssprachen. Der Wahlspruch unserer Nachbarn lautet:

  • Mir wëlle bleiwe wat mir sinn. (Luxemburgisch)
  • Nous voulons rester ce que nous sommes. (Französisch)
  • Wir wollen bleiben, was wir sind. (Deutsch)

Der Norden des Landes ist ein Teil der Ardennen und wird (das) Öslinggenannt. Dieser Teil liegt auf durchschnittlich 400 bis 500 Metern über dem Meeresspiegel. Die Landschaft im Ösling ist geprägt von bewaldeten Bergen, Hügeln und tiefen Flusstälern, zum Beispiel dem Tal der Sauer. Mit 560 m ist der Hügel „Kneiff“ in Huldingen die höchste Erhebung des Landes. Im Norden Luxemburgs werden 358 Quadratkilometer des Landes durch den Deutsch-Luxemburgischen Naturpark geschützt. (Quelle: Wikipedia)

Bis 2015 war das Land in Distrikte und Kantone unterteilt, davon sind nur die Kantone erhalten geblieben, denn diese Einteilung ist in der Verfassung festgeschrieben.

Diese malerische Straße können Sie erleben, wenn Sie mit dem Fahrzeug nach Luxemburg reisen.
Diese malerische Straße können Sie erleben, wenn Sie mit dem Fahrzeug nach Luxemburg reisen.
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Verkehrsregeln in Luxemburg

Auch wenn das Großherzogtum nicht sonderlich viel Fläche hat, gelten dort besondere Verkehrsregeln, die Sie beachten müssen, wenn Sie mit dem Fahrzeug nach Luxemburg reisen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts gilt für alle Fahrzeuge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:
    • PKW 90 km/h
    • Gespann 75 km/h
    • Wohnmobil bis 3,5t 90 km/h
    • Wohnmobil ab 3,5t 75 km/h
  • Auf Autobahnen dürfen je nach Fahrzeug folgende Höchstgeschwindigkeiten nicht überschritten werden:
    • PKW 130 km/h
    • Gespann 90 km/h
    • Wohnmobil bis 3,5t 130 km/h
    • Wohnmobil ab 3,5t 90 km/h

Auf den in der Region Luxemburg Stadt verlaufenden Abschnitten der Autobahnen A1 sowie A6 gilt ein allgemeines Tempolimit von 90 Stundenkilometer.

Die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen im Großherzogtum wird automatisch reduziert, wenn die Fahrbahn nass ist. In diesem Fall dürfen Pkw nicht schneller als 110 Stundenkilometer fahren und für Gespanne gilt ein Tempolimit von 75 Stundenkilometer. Um den Verkehr innerorts zu beruhigen, werden immer mehr 30er-Zonen in Wohngebieten sowie im Bereich von Schulen oder Kindertagesstätten eingerichtet. Die Einhaltung der Tempolimits wird sowohl innerorts als auch außerorts regelmäßig kontrolliert.

Parken mit dem Fahrzeug in Luxemburg

Wie in vielen anderen Regionen der Welt, sind Parkplätze auch in Luxemburg Mangelware. Ein System von Farben am Fahrbahnrand hilft Ihnen, zu wissen wo und wie lange das Fahrzeug in Luxemburg Stadt geparkt werden darf.

Parkzonemaximale Parkdauer
Weiß30 Minuten
Orange2 Stunden
Gelb (Straße)3 – 5 Stunden
Gelb (Parkhaus)5 – 10 Stunden
Grün5 Stunden
Lila10 Stunden
Parkzonen und ihre Bedeutung für Ihr Fahrzeug in Luxemburg Stadt

Weitere wichtige Regeln

Alkohol

Wir empfehlen Ihnen 0,0 Promille Blutalkoholwert! Die Promillegrenze für Kraftfahrer lieg in Luxemburg 0,5. Wenn Sie weniger als zwei Jahre ihren Führerschein besitzen, dürfen Sie eine Promillegrenze von 0,2 nicht überschreiten.

Bei Verstößen gegen diese Grenzen werden in Luxemburg hohen Geldstrafen von 145 € bis zu 10.000 € ausgesprochen. Wurde bei einer Verkehrskontrolle ein Promillewert über 1,2 festgestellt, kann ein sofortiges Fahrverbot erlassen werden und es drohen Haftstrafen.

Handy, Navi oder Tablet

‌Die zunehmende Verbreitung mobiler Endgeräte ist weltweit eine häufige Unfallursache und oft der Auslöser für besonders schwere Verkehrsunfälle. In Luxemburg ist grundsätzlich verboten, beide Hände vom Steuer zu nehmen, um ein Navigationssystem zu bedienen, eine Nachricht vom Touchscreen abzurufen oder die Freisprecheinrichtung des Handys einzuschalten.

Als Fahrzeugführer darf man kein elektronisches Gerät nutzen, bei dem der Bildschirm nicht im Fahrzeug integriert und somit Teil der Ausstattung ist. Es dürfen ausschließlich elektronische Geräte genutzt werden, die eine Navigations- oder Fahrhilfe darstellen. Mobile Navigationssysteme dürfen die Sicht des Fahrers nicht einschränken. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 145 Euro.

Mitführpflichten

Für jeden Fahrzeuginsassen muss eine Warnweste vorhanden sein. Benzinkanister hingegen sind nicht gestattet.

Reisegrüße erfreuen uns!

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug nach Luxemburg in den Urlaub reisen, freuen wir uns auf eine Postkarte von Ihnen. Jede Postkarte, die uns erreicht, zeigen wir auf Facebook und Instagram.

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